Der sozialversicherungspflichtige Vollzeitarbeitsplatz ist immer noch das Ideal, doch immer mehr Menschen arbeiten in Teilzeit oder sind gezwungen, neben einem Hauptjob noch einen Verdienst durch einen Nebenjob zu erzielen. Bei einem Teilzeitarbeitsplatz können in der Sozialversicherung unterschiedliche Regelungen zum Tragen kommen.
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