Auch wenn Sie in Teilzeit arbeiten, haben Sie natürlich Anspruch auf Erholungsurlaub. Dies gilt nicht nur für Halbtagskräfte, sondern auch für Mini- oder Midijobber. Wie Sie Ihren Urlaubsanspruch ausrechnen, hängt davon ab, ob Sie jeden Tag für wenige Stunden oder nur an einigen Tagen in der Woche arbeiten.
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